Schadengutachten

Warum Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen?


Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigter viele Rechte zu. So haben Sie immer die Möglichkeit, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen. Oft noch entscheidender ist jedoch die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallschadens. Hier haben Sie das Recht, ab einer Bagatellschadensgrenze von 715,00 € einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Neben den reinen Reparaturkosten ermitteln wir für Sie den Wiederbeschaffungs- und Restwert und die Nutzungs-ausfallentschädigung, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.


Unabhängig und Kompetent

Als BVSK Mitglied und vom Institut für Sachverständigenwesen IfS GmbH zertifiziert, können Sie sicher gehen, dass Sie Ihren Schaden und Ihre Ansprüche unabhängig und kompetent feststellen lassen und geltend machen können.


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